Garagen-/Stellplatz-Mietvertrag

Zwischen
 
 
 

nachfolgend Mieter genannt

und
 
 
 

nachfolgend Vermieter genannt

wird folgender Garagen-Mietvertrag geschlossen:

§ 1 Mietgegenstand

Der Vermieter überläßt dem Mieter auf dem Grundstück
in
zur Benutzung als Ab-/Unterstellraum für
die/den mit Nummer gekennzeichnete(n) Garage/Stellplatz.

§ 2 Dauer des Mietverhältnisses

1. Das Mietverhältnis beginnt am .

2. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von Monaten ausgesprochen hat.
Die Kündigung muß in schriftlicher Form bis zum 3. Werktag der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens maßgebend.

3. Wird das Mietverhältnis wegen wichtiger Gründe von einer Vertragspartei vorzeitig gekündigt, endet es entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

§ 3 Miete

1. Die Miete beträgt , wenn der Vermieter umsatzsteuerpflichtig ist oder die Mieteinkünfte der Umsatzsteuer unterworfen hat monatlich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer z.Zt. 19%.
Die Gesamtmiete beträgt brutto: .

2. Wird der Vermieter künftig umsatzsteuerpflichtig oder unterwirft er die Mieteinnahmen freiwillig der Umsatzsteuer, ist der Mieter verpflichtet, neben der Miete auch die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

3. Die Miete ist spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats monatlich im voraus, an den Vermieter oder seinen Bevollmächtigten kostenfrei zu zahlen.

4. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, die Miete bei Fälligkeit durch Lastschrift von folgendem Konto einzuziehen:
Inhaber des Kontos: Konto-Nr.:
Bankbezeichnung...: BLZ.........:

5. Zieht der Vermieter die Miete nicht per Lastschrift ein, zahlt der Mieter auf folgendes Konto:
Inhaber des Kontos: Konto-Nr.:
Bankbezeichnung...: BLZ.........:

6. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Geldes beim Vermieter bzw. bei seinem Bevollmächtigten Maßgebend, bei Zahlung auf ein Konto die Gutschrift. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter die gesetzlichen Verzugszinsen erheben. Jede schriftliche Mahnung wird mit in Rechnung gestellt.

7. Bei Mietrückständen kann der Vermieter Zahlungen nach seiner Wahl zunächst auf die bisher entstandenen Kosten nebst Zinsen und dann auf die älteren Zahlungsrückstände anrechnen.

§ 4 Reinigung

1. Der reinigt die Mietsache und die Zuwegungen auf dem Grundstück bis zur Fahrbahn der Straße entsprechend den Ortssatzungen von Schnee und Eis. Kommt der Mieter seinen Reinigungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen oder Schadenersatz verlangen. Eine Ablehnungsandrohung ist nicht erforderlich. Ölflecke beseitigt der Mieter sofort.

2. Kündigt der Vermieter die Reinigung der Garage an, hat der Mieter sein Fahrzeug rechtzeitig zu entfernen bzw. die Garage freizuhalten.

§ 5 Gebrauch

1. Der Mieter nutzt die Mietsache nur zum vereinbarten Zweck. Bauliche Veränderungen darf der Mieter nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters vornehmen.

2. Die Überlassung der Mietsache an Dritte bedarf der Zustimmung des Vermieters.

3. Der Mieter nutzt die gemeinschaftlichen Flächen und Einrichtungen des Grundstückes so, daß kein Dritter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Er beachtet die für den Straßenverkehr geltenden Vorschriften. Die maximale Geschwindigkeit auf den Fahrwegen des Grundstücks beträgt 10 km/h. Das Befahren der Fahrwege auf dem Grundstück ist nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von zulässig.

4. Der Mieter verursacht keinen vermeidbaren Lärm. Das Rauchen, sowie die Verwendung offenen Feuers ist in der Nähe abgestellter Fahrzeuge untersagt. In der Mietsache sind keine leicht-entzündlichen Gegenstände aufzubewahren. Bau- und feuerpolizeiliche Auflagen sind einzuhalten.

5. Untergestellte Fahrzeuge werden vom Vermieter nicht bewacht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Mieter durch mangelhafte Reinigung oder durch Schäden an den Fahrwegen und Stellplätzen entstehen oder durch Dritte verursacht werden. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

§ 6 Sonstige Vereinbarungen

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte sich zeigen, daß eine Bestimmung dieses Vertrages gegen geltendes Recht verstößt und dadurch unwirksam ist, so sind beide Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um die unwirksame Bestimmung so zu ersetzen, daß das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung ungestört bleibt.



Ort, Datum: __________________________________________________
   
Unterschrift des Vermieters: __________________________________________________
   
Ort, Datum: __________________________________________________
   
Unterschrift des Mieters: __________________________________________________